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Thema: Grenzwertige Diskussionen

  1. #1
    Avatar von Yamm
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    Böse Grenzwertige Diskussionen

    Da uns das Thema Abwasser / Wasserrecht und Umweltschutz alle etwas angeht, möchte ich hier eine Diskussion beginnen und hoffe, dass möglichst viele ihre Meinung einbringen.

    Die Grenzwerte für unser Abwasser sind, auch wenn sie hier und da abweichen, allen bekannt. Dennoch oder gerade deswegen (und aus anderen Gründen) gibt es für mich großen Diskussionsbedarf, auch wenn die Diskussion sicher nichts ändern wird.

    Grenzwerte im Allgemeinen

    Die Aktuellen, schon seit zwei Jahrzehnten bestehenden Grenzwerte existieren meiner Meinung nach, weil sie technisch möglich sind. Teilweise muss man sagen, dass sie "irgendwie" möglich sind, der nötige technische Aufwand wird nur wenig berücksichtigt. Dass ein Nickel Grenzwert von 0,5 mg/l eigentlich nicht erforderlich ist, zeigt schon der Umstand, dass Betriebe welche chemisch Nickel einsetzen, einen Grenzwert von 1,0 mg/l haben. Warum nicht gleich alle Betriebe einen Grenzwert von 1,0 mg/l haben, ist mir schleierhaft.

    Grenzwerte sollten meiner Meinung nach wirtschaftlich vertretbar sein. Auf weitere einzelne Werte möchte ich hier später genauer eingehen. Das Problem bei der Einhaltung der Grenzwerte ist meiner Meinung nach generell, dass man verhältnismäßig viel Chemie verbraucht, meiner Meinung nach zu viel. Das führt zum Beispiel zu einer erhöhten Aufsalzung des Wassers, zu höheren Kosten und auch zu Risiken. Um Metalle aus Komplexen zu fällen um zum Beispiel 1,0 mg/l Ni auf <0,5 mg/l Ni runter zu bekommen verwenden die meisten Betriebe Sulfide. Hier besteht die Gefahr, dass man zwar mit dem Ni-Wert unter dem Grenzwert liegt, aber einen zu hohen Sulfid Gehalt im Abwasser hat. Von Nebenwirkungen wie etwa einem nun freien Komplexbildner ganz zu schweigen.

    AOX

    Der AOX-Wert steht nun wieder voll in der Diskussion. Die Vorgeschichte erspare ich mir hier, sollte auch vielen bekannt sein. Derzeit gilt in vielen Betrieben der Wert als ausgesetzt, dies kann sich aber schnell ändern.
    Statt also mit NaOCl zu entgiften muss man auf Alternativen umsteigen. Die reine H2O2 Behandlung ist meiner Meinung nach eine tickende Zeitbombe, vor allem wenn viel Kupfer mit im Spiel ist. Wirtschaftlich erscheint mir derzeit nur die UV-Behandlung, aber mal im Ernst, muss dies wirklich sein? Muss ein Betrieb wirklich 100.000 bis 200.000 Euro investieren um einen (fragwürdigen) Grenzwert von 1,0 mg/l einzuhalten? Bei AOX? Einen Parameter, den selbst Institute oft falsch analysieren? Einen Stoff, dessen Überschreitung die Charge zum Sondermüll degradiert weil eine Nachbehandlung mit gesundem Menschenverstand nicht mehr möglich ist?

    Silber

    Noch problematischer wird es bei Silber. Silber Abwässer sind i.d.R. nicht mehr vernünftig zu behandeln. Entweder ist der Cyanid Gehalt zu hoch, Silber oder AOX. Dies ist der Grund, warum viele Betriebe diese Abwässer extern entsorgen lassen. Die Kosten für so ein Abwasser sind teils recht hoch.

    Sulfat

    Der Sulfat Grenzwert ist für mich eines der größten Fehlgriffe und gilt nur für Indirekteinleiter. Sulfat greift Beton an und unterliegt einem Grenzwert von 400 mg/l. Da Galvaniken aber oft Sulfat im Einsatz haben (teils möchte man dies auch zur Entgiftung einsetzen) ist dieser Wert nur schwer einzuhalten. Zumindest hat hier der Gesetzgeber so weit mitgedacht, dass er erlaubt diesen Wert durch Verdünnung zu reduzieren.

    Zink

    Als ehemaliger Verzinker bringt mich dieser Wert schon fast zum lachen. Da stehe ich in der Abwasseranlage und pumpe hunderte von Litern an Chemie in die Charge um den Grenzwert von 2 mg/l einzuhalten und wenn ich nach Hause komme sehe ich, wie meine Frau sich die gesunden Zinkkapseln in die Gesichtsmitte schiebt.

    Wie ist eure Meinung und eure Erfahrungen?
    In der Galvanotechnik ist 1+1 manchmal 1,5, manchmal 2,5 und manchmal sogar 2.
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  2. #2
    Avatar von H2O
    H2O
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    Hallo,

    das Thema ist komplex und schwierig. Dazu lässt sich so viel schreiben und diskutieren, dass man erst mal gar nicht weiß wo anfangen. Ich warte also erstmal wie sich einzelne Punkte / Bereiche aufdröseln, das macht dann die Sache eventuell einfacher.

    Zunächst nur ein paar Sätze zum Unterkapitel "Grenzwerte im Allgemeinen":

    Die Aktuellen, schon seit zwei Jahrzehnten bestehenden Grenzwerte existieren meiner Meinung nach, weil sie technisch möglich sind. Teilweise muss man sagen, dass sie "irgendwie" möglich sind, der nötige technische Aufwand wird nur wenig berücksichtigt.
    Das sehe ich etwas anders. Der technische Aufwand der hinter einem Verfahren steht ist den Behörden und dem Gesetzgeber wohl bekannt und wird sogar als Steuerinstrument verwendet. Ungewünschter Einsatz von bestimmten Chemikalien kann daher durch Grenzwertabsenkungen limitiert werden. Beispiel: Der Einsatz von Chlorkohlenwasserstoffe zur Entfettung war weit verbreitet. Durch immer weiter abgesenkte Grenzwerte und Auflagen hat man den Gebrauch inzwischen wesentlich eingeschränkt. Ein kleines Unternehmen kann sich den Aufwand einfach nicht mehr leisten und steigt auf alternative Entfettungsverfahren um.

    Wohl aus dem gleichen Grund also rein "steuerungstechnisch" und aus wirtschaflicher Betrachtung gibt es in der Abwasserverordung für unterschiedliche Branchen auch unterschiedliche Grenzwerte. Man laviert mit der Grenzwertfestlegung hier in Bereichen des technisch noch vertretbaren Aufwands (zu berücksichtigen ist das man nicht die Branche in die Pleite treibt und die Arbeitslosigkeit anhebt) und der Schädigung die durch den Schadstoff eintritt.

    Grenzwerte sollten meiner Meinung nach wirtschaftlich vertretbar sein.
    Dazu schon die obigen Ausführungen und zusätzlich: hier muß in erster Linie die Gefahr die vom Schadstoff ausgeht mitbetrachtet werden. Man kann nicht argumentieren, dass man einen gefählichen Stoff nicht wirschaftlich auf den Grenzwert reduzieren kann und deshalb in gefählichen Konzentrationen einleiten muss. In diesem Fall muß tatsächlich nach ungefählicheren Alternativen gesucht werden. Das Zitat kann aber so stehen bleiben wenn es um ungefährliche Stoffe wie bspw. Sulfat geht. Im Fall des Sulfats ist der Grenzwert rein wirtschaftlicher Natur.

    Das war´s erstmal zum Anfang.

    Gruß
    H2O
    Der Esoterik verfallen zum Großteil Leute die vermuten "geheimes Wissen" sei unkomplizierter

    (copyright H2O)
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  3. #3
    Avatar von donald313
    donald313 ist offline Erfahrener Benutzer Zink
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    Standard Grenzwert

    Mich regt eher der Cu-Wert auf.
    Trinkwassergrenzwert 2 mg/l Cu !!!
    Noch Fragen.

    Der größte Zinkeintrag ins Abwasser kommt übrigens von den Dächern und Regenrinnen, sowie von den Millionen feuerverzinkten Bauteilen, wie Geländer, Brückenbauteilen etc.
    Da haben die kommunalen Kläranlagen schwer mit zu kämpfen.

    Gruß
    Donald
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